Wie z. B. bei Kraftfahrzeugen, erhöhen auch bei Aufzugsanlage regelmäßige Wartungsintervalle bzw. ein Service die Betriebssicherheit und verlängern die Einsatzdauer. Das sogenannte „Pickerl“ bestätigt die Voraussetzung, dass nur verkehrssichere Fahrzeuge im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden dürfen.
Bei Aufzuganlagen ist gesetzlich vorgeschrieben, dass einmal jährlich ein Sachverständiger des TÜV die Anlage auf ihre Betriebssicherheit überprüft. Stellt er Mängel fest, hält er diese Beanstandungen schriftlich fest und der Aufzugbetreiber wird dadurch verpflichtet, eine autorisierte Firma einzuschalten.
Der Betreiber der Anlage haftet auch für Schadensfälle.
Unsere Firma empfiehlt daher vorsorglich einen Wartungsvertrag abzuschließen. In diesem wird der Leistungsumfang, die Intervalle und der Preis vereinbart.
Im entsprechenden „mb mechatronik Wartungsbuch“ werden die Verbesserungs-vorgänge an der jeweiligen Anlage dokumentiert und dienen als Nachweis für alle durchgeführten Wartungs- bzw. Servicearbeiten. Damit haben sie auch im Falle von möglichen Personenschäden eine Dokumentation in der Hand, die beweist, dass sie die regelmäßige Betreuung durch ein Fachunternehmen veranlasst haben.
Unser Wartungsvertrag beinhaltet, dass die Anlage mehrmals jährlich überprüft wird und dabei die Reinigung-, Schmierung-, Einstellung- und Kontrollarbeiten durchgeführt werden. Werden Mängel festgestellt, wird der Betreiber schriftlich darüber informiert.